Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Alle Bilder und Texte Jacek Piotrowski

Luzern 01. Januar 2022

 

1. Geltungsbereich und Zweck

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Urheber- und Nutzungsrechte und sorgen für die reibungslose Abwicklung und Einhaltung des Lizenzvertrages. Lizenznehmer sind Sie, Lizenzgeber ist Jacek Piotrowski. In dem mit Jacek Piotrowski abgeschlossenen Vertrag akzeptieren Sie als Lizenznehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrags.

 

2. Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt Jacek Piotrowski bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch Jacek Piotrowski in Rechnung gestellt.

 

3. Gewährleistung

Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche Jacek Piotrowski zur Weiterbearbeitung dienen, geht Jacek Piotrowski davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

4. Offerten

Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von Jacek Piotrowski erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

 

5. Vertragsgegenstand

Jacek Piotrowski erteilt Ihnen eine einfache Lizenz zur Nutzung des von ihm geschaffenen und im Lizenzvertrag beschriebenen Werks. Er überträgt Ihnen zu nachstehenden Bedingungen ein nicht weiter übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung dieses Werks. Sie sind ohne vorhergegangene schriftliche Einwilligung von Jacek Piotrowski nicht berechtigt, die Lizenz oder Rechte oder Pflichten aus dem Lizenzvertrag (Unterlizenzen) auf Dritte zu übertragen.

 

6. Umfang des Nutzungsrechts

Der Lizenzvertrag regelt die zulässige Verwendung des Werks sowie die sachliche, örtliche und zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts. Das Nutzungsrecht am Werk geht wie im Lizenzvertrag vereinbart auf Sie über. Weitere Nutzungsrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

7. Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts

Alle übrigen Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei Jacek Piotrowski. Dazu zählen insbesondere das Änderungs- und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Die Originalwerke bleiben Eigentum von Jacek Piotrowski. Sie sind mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und sofort nach Gebrauch zu retournieren. Sie anerkennen das geistige Eigentum Jacek Piotrowskis an den von ihm geschaffenen Werken sowie an Teilen, Änderungen und Bearbeitungen dieser Werke. Zum geistigen Eigentum gehören Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Skizzen, Logos, Schriftzüge, Markensignete, grafische Arbeiten, Zeichnungen, Figuren, Animationen, Texte, Slogans, Namen, Titel etc. Sie haben ohne die schriftliche Einwilligung von Jacek Piotrowski kein Recht, für die Werke ein gewerbliches Schutzrecht zu erwerben. Unter gewerblichem Schutzrecht versteht man das Recht auf Design oder Kennzeichen wie Firma oder Marke etc. Sämtliche erworbenen gewerblichen Schutzrechte sind auf Verlangen von Jacek Piotrowski nach Beendigung des Lizenzvertrages zur Verfügung auf Jacek Piotrowski zu übertragen.

 

8. Lizenzgebühr

Die Berechnungsart und Höhe der einmaligen Lizenzgebühr und der wiederkehrenden Lizenzgebühren ergibt sich aus dem Lizenzvertrag.

 

9. Vorarbeiten und nachfolgende Tätigkeiten

Eine erste Besprechung ist für Sie kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten und Vorarbeiten (Entwürfe, Skizzen, Gestaltungsvorschläge, Präsentationen usw.) sind unabhängig vom Abschluss eines Lizenzvertrages vergütungspflichtig.

 

10. Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Jacek Piotrowski keine Haftung.

 

11. Akontozahlungen

Bei umfangreicheren Projekten werden Akontorechnungen gestellt. 50% des offerierten Honorares bei Auftragserteilung, die restlichen 50% (plus Kosten für allfällige Zusatzleistungen) nach Abschluss des Projektes.

 

12. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Jacek Piotrowski einen Anspruch auf 50% des abgemachten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht hat Jacek Piotrowski Anspruch auf den vollen, abgemachten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

13. Konventionalstrafe, Schadenersatz, Rechtsbehelfe

Benützen Sie das Werk von Jacek Piotrowski vertrags- oder gesetzeswidrig, schulden Sie Jacek Piotrowski für jede Vertrags- oder Gesetzesverletzung eine Konventionalstrafe in der Höhe der einmaligen Lizenzgebühr. Jacek Piotrowskis Ansprüche auf Vertragserfüllung, Schadenersatz sowie auf die anderen vertraglichen und gesetzlichen Rechtsbehelfe bleiben ungeachtet der Leistung der Konventionalstrafe bestehen.

 

14. Vertragsbedingung

Ein Lizenzvertrag mit fester Vertragsdauer endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Ein Lizenzvertrag mit zeitlich beschränktem Nutzungsrecht endet mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Die Vertragsparteien bemühen sich, ohne eine Verpflichtung dafür einzugehen, vor dem Ablauf der Vertragsdauer über eine Verlängerung der Lizenz zu verhandeln. Mit der Vertragsbeendigung erlischt die Lizenz und die übertragenen Nutzungsrechte fallen an Jacek Piotrowski zurück.

 

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Jacek Piotrowski ist indessen auch berechtigt, den Lizenznehmer an einem anderen zuständigen Gericht oder an jeder anderen zuständigen Amtsstelle zu belangen.